das Video zur laktatdusche vol. ii
die wichtigsten fragen
Wann und wo geht's los?
Das ganze starten am 16. Juli 2017 um 10 Uhr am Hengsteysee. Die Adresse für das Navi lautet Seestraße in Hagen und dann einfach dem Wasser nach.
Wer kann mitmachen?
Jeder, wie immer bei unseren Events. Wirklich jeder.
Welche Distanz wird gelaufen?
Wir laufen um den Hengsteysee was ca. 6,5km sind. Du kannst entweder 1 oder 2 Runden laufen, dass ganze kannst du ganz entspannt während des Laufs entscheiden.
Wie macht ihr das mit der Zeitmessung?
Die Zeitnahme übernimmst du selbst und oder lässt dir von der App STRAV helfen. Diese findest du in deinem Appstore.
Uns findest du auf STRAVA natürlich auch.
Gibt es Pokale für die Sieger?
Ja, die geilsten überhaupt.
Sind da Parkplätze?
Ja, du kannst auf der Herdecker Seite am See oder Bleichstein parken. Alternativ steht dir auch die Hagener Seite mit Parkplätzen am Freibad Hengsteysee oder direkt am Wehr zur Verfügung.
Habt ihr Getränke im Ziel?
Ja auch die Besorgen wir. Vom Alkoholfreien Bier, bis Wasser und ISO wird alles da sein.
Gibt es Duschen?
Ja, bei uns gibt Duschen und nen Pool. Denn uns zieht es nach der Siegerehrung und einem entspannten Kaltgetränk ins Freibad Hengsteysee. Natürlich nur wer will, der Eintritt liegt ca. bei 4€ für den ganzen Tag. Also packt die Badeklamotten ein.
Kostet das was?
Nein, wir machen das absolut ohne Teilnahmegebühr, alles einfach weil wir Bock drauf haben. Wenn du magst kannst du dich aber sehr gerne mit einer freiwilligen Spende bedanken und so die nächste LAKTATDUSCHE sichern oder ermöglichen, dass wir andere coole Ideen umsetzten.
Ist das ganze ein offiziell angemeldeter Wettkampf?
Nein, dass wäre kostenfrei unmöglich. Da wir keine Straßen überqueren und nicht mehr als 500 Leute starten lassen ist dies aber möglich. Die LAKTATDUSCHE ist das, was du darauf machst. Wir bitten dich aber deinen Körper richtig einzuschätzen und immer den Spaß an erster Stelle zu sehen, denn darum geht es uns bei der LAKTATDUSCHE.
HAFTUNG
Die LAKTATDUSCHE ist als öffentliche Laufveranstaltung entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu §29 StVO Rn. 10 nicht genehmigungspflichtig, da weniger als 500
Personen teilnehmen und nicht das überörtliche Straßennetz genutzt wird. Zudem ist keine Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde notwenig oder erforderlich, da keine Gegenstände auf der
Straße aufgebaut werden und die StVO beachtet wird.
Du hast noch mehr Fragen? Dann schreib uns einfach eine Email oder benutz die Kommentarfunktion am Ende des Beitrags.
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